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Sparen Sie bis zu 600 Euro im Jahr. Steigern Sie den Wert Ihres Hauses/Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität.

Bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen wie z.B.

  • Innenrenovierung Ihrer Wohnräume (Farbgestaltung, Tapezieren, Bodenbelagsarbeiten)
  • Wärmedämmung/Trockenbau
  • Fassaden- und Fensteranstrich
    im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 600 Euro (oder 20% von 3.000 Euro) eingespart werden.

    Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

  • Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden, und die Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31. Dezember 2005 erbracht worden sein.
  • Einen Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

    Wie hoch ist der Steuerbonus:

    Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 3.000 Euro der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. maximal 600 Euro. Der Betrag kann max. einmal im Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.

    Kein Steuerbonus:

    Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

    Beispiel:

    Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) 2.350,-- Euro
    16% MwSt. *) 376,-- Euro
    Abzugsfähige Kosten 2.726,-- Euro
    Steuerermäßsigung 20% 545,20 Euro
    Direkt von der Steuerschuld abziehbar 545,20 Euro

    *) Änderungen des ges. MwSt.-Satz vorbehalten

    Individuelle Fragen?

    Individuelle und kompetente Beratung erhalten Sie direkt von Ihrem Meisterbetrieb der Maler- und Lackiererinnung, J.Wolf GmbH.

    Wann gibt es den Steuerbonus?

    Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommenssteuer (erstmals in 2007 für das Jahr 2006) verrechnet.)


  • j.wolf.gmbh@t-online.de


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